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Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen.

Der Nießbrauch an Personengesellschaftsanteilen. von Duncker & Humblot
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zuletzt überprüft am: 01.01.2001 um 00:00 (der Preis kann sich seitdem geändert haben)
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Produktbeschreibung

Der Nießbrauch ist ein traditionsreiches Instrument der Privatrechtsordnung. Als dingliche Form der Nutzungsüberlassung gibt es für ihn in der Praxis mangels gleichwertiger Konstruktionsmöglichkeiten auch bei vollhaftenden Anteilen an einer Personengesellschaft keine Alternativen. Der Nießbrauch situiert hier im Schnittfeld nießbrauchs- und gesellschaftsrechtlicher Wertungen. Die Komplexität der Dogmatik wird dadurch enorm erhöht. Kaum ein Satz ist unbestritten. Dies beginnt bei der Frage nach der Zulässigkeit des Instituts, führt zu Schwierigkeiten in der Konstruktion des Nießbrauchstatbestands und endet bei einem Konglomerat diffiziler Rechtsfolgeprobleme. Es liegt daher nahe, monographisch die Voraussetzungen und Grenzen dieser Rechtsfigur näher zu studieren. Der Verfasser widmet sich dabei vor allem grundlegenden, bislang oft vernachlässigten Fragen der Dogmatik. Im Focus steht vor allem der Vorbehalts- und der Versorgungsnießbrauch und dort insbesondere die Verteilung der vermögensrechtlichen und mitverwaltungsrechtlichen Rechte, der mitgliedschaftlichen Pflichten, der Außenhaftung und der Verlusttragung. Ein Teil der Studie widmet sich dem Nachweis, daß der Nießbrauch hinsichtlich der Befriedigung der jeweiligen Interessen sehr viel flexibler angelegt ist, als es die bisherigen Deutungen dieses Rechtsinstituts nahelegen. Der Nießbrauch läßt sich durchaus als das bestgeeignetste dingliche Recht zur Sicherstellung einer Versorgung bezeichnen, welche an der unternehmerischen Ertragslage orientiert ist. Zugleich sichert er äußerst flexibel eine versorgungsorientierte Ausübung der Mitgliedschaftsrechte des belasteten Anteils. Gleiches gilt für den Vorbehaltsnießbrauch. Insgesamt gesehen, beantwortet der Autor die wichtigsten und zugleich schwierigsten Fragen aus dem Recht des Anteilsnießbrauchs.