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Das Stasi-Unterlagen-Gesetz und die Pressefreiheit.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz und die Pressefreiheit. von Duncker & Humblot
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zuletzt überprüft am: 06.02.2024 um 16:52 (der Preis kann sich seitdem geändert haben)
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Produktbeschreibung

Der Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR hat der Bundesrepublik ein unüberschaubares und trauriges Erbe hinterlassen. Jüngere Informationen zeichnen für die DDR das Bild einer Bespitzelung der eigenen Bevölkerung in Orwell'schen Dimensionen. 90 000 hauptamtliche und 150 000 inoffizielle Mitarbeiter haben Informationen über sechs Millionen Deutsche aus Ost und West zusammengetragen. Ratlos steht die öffentliche Diskussion vor der Abraumhalde aus Papier. Der Ruf nach schonungsloser Aufklärung des staatlichen Unrechts einerseits und der Wunsch, die Aktendeckel des Staatssicherheitsdienstes für immer zu schließen und das Vergangene ruhen zu lassen, scheint die Nation zu entzweien. In den Mittelpunkt der Kritik rückt dabei mehr und mehr die Presse der Bundesrepublik Deutschland. Vor allem die Illustrierten und Straßenverkaufsblätter seien - von Profitgier getrieben - angetreten, um das Sensationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu befriedigen. Der Diskussion fehlt dabei häufig die nötige Differenziertheit. Insbesondere staatlichen Organen steht es nicht zu, die Motivation einer Presseveröffentlichung zu bewerten. Der Wunsch nach Aufklärung der möglichen Verstrickung führender Politiker mit dem Machtapparat des SED-Regimes ist mit dem Begriff der Sensationsgier unpassend tituliert. Es geht um das, was in der gängigen rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Terminologie als das 'Informationsinteresse der Öffentlichkeit' bezeichnet wird, welches letztlich Motor und Rechtfertigung der politischen Presse ist. Im Grundsatz wird man davon ausgehen müssen, daß die Offenlegung bei Personen, die politische oder hohe administrative Ämter wahrnehmen, im Interesse der demokratischen Kultur unerläßlich ist. Die Presse trägt maßgeblich mit an dieser Verantwortung. Dabei dürfen die Grenzen der gebotenen Publizität freilich nicht übersehen werden. Der Schutz der Opfer vor unfreiwilliger Öffentlichkeit privater und intimer Sachverhalte ist ein wichtiges Individual- und Gemeingut.