Mit unserer Kreativ-Suche findest Du die Angebote für DIY-Material aus hunderten Online-Shops.

Staatliche Wirtschaftsaufsicht in Deutschland

Staatliche Wirtschaftsaufsicht in Deutschland von VS Verlag für Sozialwissenschaften
54,99 €
Versand: 0,00 €
gefunden bei Thalia.de
zuletzt überprüft am: 06.02.2024 um 16:52 (der Preis kann sich seitdem geändert haben)
Zum Shop

Produktbeschreibung

Warum Staatsaufsicht? Obwohl die Tätigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehörden weite Bereiche der Wirtschaft der Bundesrepublik beeinflussen und durch Aufsichtsmaßnahmen mög­ licherweise mehr wirtschaftliche Transaktionen geregelt werden als durch direkte staatliche Eingriffe, spielt das Thema 'Wirtschaftsaufsicht' im Gegensatz zur inner­ staatlichen Aufsicht (Dienst- und Fachaufsicht) auch in der Fachliteratur kaum eine Rolle. Einige verwaltungswissenschaftliche bzw. verwaltungsrechtliche Werke gehen auf die Wirtschaftsaufsicht (im Gegensatz zur Dienst- oder Fachaufsicht) gar nicht bzw. nicht gesondert ein (Ellwein 1983; Thieme 1984), andere beleuchten nur Einzelaspekte wie die Aufsicht über öffentliche bzw. gemischtwirtschaftliche Unternehmungen (Forsthoff 1973:514 bzw. 519) oder die Aufsicht über öffentlich­ rechtliche Körperschaften (Maurer 1983:464). Der Begriff der 'Aufsicht' war noch lange Zeit nach der Veröffentlichung detail­ lierter Arbeiten über einzelne Felder staatlicher Aufsicht (etwa auf dem Versiche­ rungs- oder Bankensektor) völlig ungeklärt und kaum abgegrenzt gegenüber ande­ ren staatlichen Aktivitäten. Ein großer Teil dieser Arbeiten erschien, ohne einen näheren Bezug zum Oberthema 'Aufsicht' herzustellen (vgl. Moldenhauer (1903); Golodetz (1905); Schulze (1912); Kaufmann (1927)). Noch in den dreißiger Jahren stellte Breit (1937:99) fest: 'Die Wissenschaft hat sich bislang mit dem Aufsichtsbegriff fast gar nicht be­ schäftigt. Lediglich in Zusammenhang mit dem von Kommentaren und syste­ matischen Werken jeweils behandelten Aufsichtsgebiet hat man sich an den Begriff herangewagt, ohne freilich auf eine klare Bestimmung viel Wert zu legen. ' In größeren Zusammenhang wurde das Thema 'Staatsaufsicht' in Deutschland zum ersten Mal 1963 auf einer Tagung der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer aufgegriffen (vgl. Bullinger 1965).